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Lärmverordnung

17.06.2024

Da jetzt im Sommer wieder vermehrt Arbeiten an Haus und Garten durchgeführt werden möchte die Stadtverwaltung die Töginger Bevölkerung daran erinnern, dass diese, soweit sie ruhestörend sind, nur an Wochentagen (Mo bis Sa) von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt werden dürfen. Daneben ist anzumerken, dass an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen derartige Arbeiten ganztägig zu unterlassen sind.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte bei Gartenfesten ebenso bedacht werden, dass auch im Sommer die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten und unnötiger Lärm zu vermeiden ist. Wenn man die Nachbarn rechtzeitig über das geplante Fest informiert und um Verständnis bittet, ist der Nachbarschaftsfrieden sicherlich auch nach der Gartenparty gewährleistet.

 

Die Stadt bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Die Verordnung steht online zur Verfügung.


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